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Oft fehlt in den Shops, die die „Vorarbeiten“ für die Druckprüfung erledigen auch noch eine geeignete Lampe zur Innensichtprüfung des
Zylinders. Obwohl die Regelwerke geeignete Hilfsmittel vorschreiben und obwohl die Flaschen vor der Gewichtsprüfung innen von Rost befreit sein müssen (Rost bzw
Eisenoxid ist schwerer als der Stahl der Flasche), damit das Ergebnis der Gewichtsprüfung nicht verfälscht wird, legt man hierauf wenig Wert. Dafür lenkt so mancher
Betrieb den Ball ins eigene Netz, erwähnt er beiläufig seinem Kunden gegenüber bei Abholung der Flaschen, dass einige Schnapsgläschen Wasser und eine Menge Rost in der
Flasche vorgefunden wurden – hatte der Kunden doch ausschließlich in diesem Betrieb füllen lassen und die Flasche niemals völlig leer geatmet! – Hat da
vielleicht der Kompressor zusätzlich eine Macke.... oder liegt es am Betreiber der Flasche oder am Füllpersonal?
Weil schon das Stichwort „leer geatmet“
fiel: Auch eine völlig leere Flasche muss laut der „Technischen Regeln Druckgase“ vor dem Füllen geöffnet und auf ihren Zustand überprüft werden. Erst wenn keine
Auffälligkeiten festgestellt wurden, darf neu befüllt werden. Andernfalls muss eine Instandsetzung (nach TRG 280) erfolgen. Interessant, hält man sich vor Augen, dass
vom Fachbuch „Technische Regeln Druckgase“ (Verlag Heymanns/Beuth, ISBN 3-452-24255-2), das immerhin in der Paperback-Ausgabe rund 430 Seiten umfasst, etwa ein
Drittel davon tauchsportrelevant ist. Jeder, der mit Atemluftflaschen und Kompressoren zu tun hat, sollte im Besitz der Betriebssicherheitsverordnung und Technische
Regeln Druckgase sein.
Bevor der Härtetest unter Druck erfolgt, wird der äußere Zustand der Flaschen beurteilt und das in der Flaschenschulter eingeschlagene
Originalgewicht (ursprüngliches Gewicht) mit dem tatsächlichen Gewicht verglichen. Doch die hierfür zu benutzenden Waagen müssen lediglich geeignet und geeicht sein.
Welche Waage geeignet ist, lässt das Regelwerk erstaunlicherweise offen. In welchen Gramm – Einteilungen die Anzeige erfolgt ist nicht ausdrücklich
vorgeschrieben. Fatal wird es bei einem Prüfbetrieb, der in Schritten von 50 Gramm wiegt und unter Ausnutzung der Messwerttolleranzen, besonders bei kleinen Flaschen
mit geringem Eigengewicht, zu an sich falschen Ergebnissen kommt. Ungeeignet für eine seriöse TÜV-Prüfung sind nach Ansicht von Peter Schreiner Flaschen mit
Speziallackierungen wie zum Beispiel Airbrush – Design. Über 200 Gramm Lack können hier zusätzlich aufgetragen sein, die mit dem Tara – Gewicht nichts zu
tun haben. Über 200 Gramm können hier weniger Stahlmantel (Verlust durch Rost) vorhanden sein, was nicht erst im Grenzbereich einer 10 Liter Flasche zu einer
gefährlichen Fehldiagnose führen kann. Ach ja, nicht zu vergessen, dass da noch eine Lücke im Regelwerk klafft. Das Tara – Gewicht bezieht sich natürlich auf die
leere Flasche ohne Lackierung, geprüft und gewogen wird grundsätzlich mit einer Standard – Lackierung, die selbst bis zu 180 Gramm (eventuell plus Airbrush 200
Gramm) auf die Waage bringt und entsprechend jedes Prüfergebnis verfälscht...
Thema Mindergewicht:
Eine laut Vorgaben um 1,5% zu leicht befundene Flasche muss einer inneren Prüfung unterzogen werden. Man nennt dies auch eine zerstörungsfreie Untersuchung und meint damit in erster Linie eine Ultraschall-Untersuchung. Doch für ein gewöhnliches Tauchgerät sind die damit verbundenen Kosten mit Sicherheit höher als eine Neuanschaffung. Bei einem Mindergewicht von 3% ist die Flasche untauglich – wird sie nicht umgewidmet und somit für einen deutlich geringeren Fülldruck ausgewiesen. Für den Tauchsport hat dies aber weniger Relevanz. Trotzdem darf ein verantwortungsvoller Prüfbetrieb nicht, wie im Regelwerk festgelegt, eine untaugliche Flasche neben dem Durchkreuzen der an der Flaschenschulter eingeschlagenen Daten durch das Anbohren oder Zersägen für weitere Verwendung gänzlich unbrauchbar machen. Ein betroffener Taucher, dessen PTG beim TÜV auf der Strecke blieb, klagte gegen die mechanische Zerstörung – und gewann.
Für die eigentliche Druckprüfung werden die Flaschen mit Wasser gefüllt und mindestens 30 Sekunden auf 300 bar (bzw auf das 1,5-fache des Betriebsdrucks)
gefahren. Wasser nimmt man deshalb, um bei eventuell entstehenden Undichtigkeiten keine gefährliche Detonation heraufzubeschwören. Zeigen sich bei diesem Test
Verformungen oder Undichtigkeiten, ist die Flasche aus dem Rennen. Nach der nassen Prüfphase verlangen die Reglements die restlose Trocknung des Flascheninneren um
gefährliche Korrosionsschäden zu vermeiden. Doch hier liegt vieles im Argen. So moniert Peter Schreiner, dass zum Beispiel beim in München ansässigen TÜV auf dieses
Detail kein Augenmerk gelegt wird. Innen nasse Flaschen gehen zurück an den Shop oder den Besitzer, mit Restnässe im Inneren werden die Ventile angeknallt und die
Rechnung gestellt. Happy Diving!
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